AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER VIEWTURE e.U.

 

  1. Geltung

Die Viewture e.U. (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde deren Gültigkeit an.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.


  1. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in den Angebotsunterlagen. Inkludiert sind sämtliche Vorarbeiten, Besprechungstermine und Datenübermittlungen. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

Wir stellen unseren Kunden eine umfassende Bibliothek mit Ausstattungselementen kostenlos zur Verfügung. Sollten spezielle Ausstattungselemente benötigt werden, sind diese vom Kunden bereitzustellen.

Alle Leistungen der Agentur sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm zeitnah freizugeben (insbesondere die Geometrie von 3D Modellen und die Standpunkte der Perspektiven). Verzögerungen die durch fehlende Rückmeldungen des Kunden entstehen, wirken sich auf den Abgabetermin aus – daraus resultierende Mehrkosten trägt der Vertragspartner.

Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen.


  1. Projektablauf
  •  Aufbau 3D Modell:

Ein 3D Modell wird mittels vorhandener Grundrisse und Ansichten erstellt. Es können auch bereits existierende 3D Modelle importiert und aufbereitet werden. Außerdem werden alle relevanten Projektinformationen von Ihnen zur Verfügung gestellt (Materialien, Farben, Oberflächen, gewünschte Lichtstimmung, etc.).

  • Fixierung der Perspektiven/Freigabe 3D Modell:

Anhand von Screenshots wird in diesem Schritt das 3D Modell vom Kunden kontrolliert und freigegeben, gleichzeitig werden die gewünschten Perspektiven ausgewählt. Einmal fixiert sollte die Blickrichtung nicht mehr verändert werden, da dies im weiteren Projektverlauf mit erheblichem Aufwand verbunden ist und darum gesondert verrechnet werden muss.

  • Erstellung der Hintergrundfotos:

Jetzt werden die gewünschten Standpunkte am Grundstück besichtigt und die geeigneten Hintergrundbilder erstellt. Bilder auf Augenhöhe werden auf Wunsch von der Agentur fotografiert, erhöhte Standpunkte können durch Drohnen erreicht werden, sind aber im Preis nicht inkludiert. Bis 50km ist die Anfahrt zum Grundstück im Angebotspreis enthalten. Ab 50 km werden 42ct pro km und die Fahrtzeit verrechnet. Natürlich können auch geeignete Bilder vom Kunden zur Verfügung gestellt werden.

  • Ausstattung 3D Modell:

In dieser Phase wird das Modell mit den definierten Materialien texturiert, mit der gewünschten Lichtstimmung belichtet, die Umgebung ausgestattet und der Übergang zwischen Foto und Hintergrundbild gestaltet.

  • Erstellung Visualisierung:

Nachdem alle Angaben und Wünsche eingearbeitet wurden, bekommt der Kunde ein hochauflösendes fotorealistisches Bild zur Ansicht bzw. Korrektur.

  • Feedbackrunde:

Nun können von Ihnen letzte Details angepasst oder Materialien und Farben optimiert werden. Alle Ihre Korrekturwünsche werden gesammelt an uns übermittelt und gemeinsam besprochen. Ein Standardangebot umfasst eine Korrekturrunde.

  • Visualisierung Final

Alle Korrekturen und Anpassungen werden von uns vorgenommen – der Kunde bekommt das fertige Bild.

Die Erstellung von Varianten ist im Leistungsumfang nicht enthalten.
Die Lieferung erfolgt digital per Mail oder Downloadlink.
Die Lieferzeit beträgt ab freigegebenem 3D Modell 5-7 Werktage für 1-2 Visualisierungen; ca. 2 Werktage für jede weitere Visualisierung.
Alle Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht.


  1. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.


  1. Termine

Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.

Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses, zusätzlich verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


  1. Vorzeitige Auflösung

Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
  • der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
  • berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;

Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag aufzulösen (ausgenommen Punkt 5. Abs 2: Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare Ereignisse). Tritt die Viewture e.U. vom Vertrag zurück, können keine Schadensansprüche geltend gemacht werden. Bereits erbrachte Teilleistungen werden in Rechnung gestellt.


  1. Honorar, Zahlungsbedingungen

Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

Die von der Agentur gelegten Rechnungen sind binnen 14 Tagen zahlbar. Bei Aufträgen über einen längeren Zeitraum, ist die Agentur berechtigt Teilrechnungen zu stellen. Für Aufträge über EUR 10.000.- ist vor Auftragsbeginn eine Anzahlung von 50%  der Auftragssumme zu tätigen.

Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.

Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.

Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.


  1. Urheberrecht, Nutzungsrecht

Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars und Anbringung des Urheberhinweises („Visualisierung: viewture.media“ oder  eines Viewture Logos) das Nutzungsrecht für die gelieferten Produkte. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

Die Viewture e.U. kann die von ihr erstellten Arbeiten uneingeschränkt zu Eigenwerbung verwenden.


  1. Gerichtsstand, geltendes Recht

Für den Auftrag, seine Durchführung und sich daraus ergebende Ansprüche gilt nur österreichisches Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Firmensitz der Viewture e.U. zuständig.